Informationen und Betrittsunterlagen zum Download

Die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde ist ein Forum für alle an Osteuropa Interessierten in Deutschland, aber auch im Ausland. Die DGO ist überparteilich, überkonfessionell und als gemeinnützig anerkannt.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft:
Die Mitglieder der DGO profitieren von den zahlreichen Veranstaltungen der Zweigstellen und der Geschäftsstelle in Berlin. Auf Konferenzen und Tagungen, bei Vorträgen und Diskussionsrunden erfährt man Neuigkeiten aus der Forschung zu Mittel- und Osteuropa sowie der GUS. Zugleich ergeben sich vielfältige Kontakte mit Hochschullehrern, Wissenschaftlern, Journalisten, Diplomaten, Wirtschaftsvertretern und anderen Multiplikatoren, die Mitglied der DGO oder als Referenten eingeladen sind.
Darüber hinaus können die Mitglieder der DGO die Zeitschriften der Gesellschaft zu ermäßigten Preisen abonnieren:
Das Jahresabonnement für die Zeitschrift OSTEUROPA kostet für Mitglieder EUR 46,- zzgl. Versand (normal: EUR 79,-), für die Zeitschrift OSTEUROPA-RECHT EUR 53,- zzgl. Versand (normal: EUR 72,-) und für die Zeitschrift OSTEUROPA-WIRTSCHAFT EUR 39,- zzgl. Versand (normal: EUR 49,-).
Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde werden zur Jahrestagung eingeladen und erhalten automatisch viermal im Jahr den DGO-Rundbrief mit Neuigkeiten und Informationen rund um die Osteuropaforschung und zur Arbeit der DGO.
Der Mitgliedsbeitrag:
Der Jahresbeitrag beträgt EUR 36,- im Jahr für natürliche und juristische Personen, für Studierende (mit Nachweis) EUR 18,-.
Die Beantragung der Mitgliedschaft:
Um die Mitgliedschaft zu beantragen, muss laut Satzung ein schriftlicher Antrag per Post, Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle gesendet werden. In dem Antrag müssen zwei DGO-Mitglieder aufgeführt werden, die den Antrag unterstützen. Referenzschreiben oder persönliche Vermerke der beiden Personen sind nicht nötig.
Der Antrag auf Mitgliedschaft wird an den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde weitergeleitet, der über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet. Der/die Antragsteller/in wird schriftlich über die Entscheidung des Vorstands informiert.
Neue Mitglieder erhalten zwei Fragebögen zugesandt. Darin haben sie die Möglichkeit anzugeben, zu welchen Fachtagungen der Gesellschaft und zu welchen Veranstaltungen der Zweigstellen und der Geschäftsstelle sie Einladungen erhalten möchten. Außerdem können sie sich als Referenten für zukünftige Veranstaltungen oder als Ansprechpartner für spezielle Themen zur Verfügung stellen. 
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