Russische Kriegsverbrechen in der Ukraine

Die Berichte über Kriegsverbrechen in der Ukraine sind erschütternd. Der Angriffskrieg, aber auch die konkreten Verbrechen rufen nach einer Ahndung, etwa durch ein Sondertribunal. Gegenstand des Vortrags werden die Kriegsverbrechen und ihre mögliche Ahndung nach internationalem, aber auch russischem und ukrainischem Recht sein. Der Referent stellt die rechtlichen Aspekte einer Verfolgung dieser Straftaten vor.

Russlands am 24.02.2022 gestarteter Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Sicherheitsstruktur Europas in ihren Grundfesten erschüttert. Früh wurde die Frage nach einer strafrechtlichen Ahndung dieser Aggression aufgeworfen. Noch mehr als der Krieg an sich hat die Art der russischen Kriegsführung die weltweite Öffentlichkeit verstört. Das Massaker von Butscha, aber auch der Beschuss ziviler Infrastruktur und die Behandlung von Kriegsgefangenen sowie die Entführung von Kindern erfüllen den Tatbestand von Kriegsverbrechen. Die Verfolgung dieser Straftaten ist derzeit faktisch erschwert, sie wird aber spätestens nach dem Ende des Krieges in den Vordergrund rücken. Bereits jetzt werden für die Strafverfolgung Beweise gesichert; es wird die Einreichung eines Sondertribunals diskutiert. Eine Bestrafung kann sich aus dem ukrainischen Recht ergeben, es kommen aber auch internationale Normen in Betracht. Russland hat seine zunächst erfolgte Unterschrift unter dem Römischen Statut später zurückgezogen. Dennoch könnte seine Anwendung in Betracht kommen, wie der unlängst erlassene Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs zeigt. Schließlich verletzten die Handlungen des russischen Militärs auch das russische Strafrecht.

Veranstaltungsprogramm

Veranstaltungshinweise (PDF, 389 kB)

Datum:
20.06.2023, 18:00 Uhr

Ort:
WiOS
Raum 017 (EG)
Landshuter Str. 4
Regensburg

Sprache(n):
Deutsch

Programm:

Veranstaltungshinweise (PDF, 389 kB)

Veranstalterin:
DGO-Zweigstelle Regensburg