Spendenaufruf der DGO für repressierte Studierende und Wissenschaftler*innen

Zahlreiche Studierende und Wissenschaftler*innen haben sich in den vergangenen Monaten an den Protesten gegen die offensichtlich gefälschten Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen vom August dieses Jahres beteiligt. Viele von ihnen wurden exmatrikuliert, entlassen, verhaftet, zu Geldstrafen verurteilt oder auf andere Weise drangsaliert.

Um diese Personen zu unterstützen, hat die DGO ein Förderprogramm Belarus aufgelegt. Über das Programm werden dreimonatige Stipendien an Studierende und dreimonatige Fellowships an Wissenschaftler*innen in und aus Belarus vergeben. Axel Honneth und Karl Schlögel haben die Schirmherrschaft über das Programm übernommen: https://www.dgo-online.org/neuigkeiten/aktuelles/dgo-foerderprogramm-belarus/

Zur Umsetzung des Förderprogramms konnte die DGO bereits Spenden bei Stiftungen einwerben. Aber schon jetzt haben wir mehr Bewerbungen als Mittel zur Verfügung. Deshalb rufen wir heute, am Tag der Menschenrechte, unsere Mitglieder und alle, die sich für Studierende und Wissenschaftler*innen in und aus Belarus einsetzen möchten auf, sich ebenfalls mit einer Spende zu beteiligen. Die eingeworbenen Mittel fließen in das oben genannte Förderprogramm sowie ggf. weitere Unterstützungsangebote für die Zielgruppe.

Spenden können auf folgendes Konto überwiesen werden:

Kontoinhaber: Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
IBAN: DE31 1008 0000 0414 8630 02
BIC: DRESDEFF100
Verwendungszweck: Spende Akad. Init. BY

Die DGO ist wegen Förderung von gemeinnützigen wissenschaftlichen Zwecken nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, StNr. 27/640/51361 vom 18.05.2018 für den letzten Veranlagungszeitraum 2014, 2015 und 2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Für Spenden unter 200 EUR genügt der Nachweis der Überweisung und ggf. der Hinweis auf den Spendenaufruf sowie der Hinweis der Gemeinnützigkeit und Steuernummer der DGO. Für Spenden ab 200 EUR stellt die DGO gerne eine Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie dazu bei der Überweisung neben dem Verwendungszweck auch Ihre Adresse an.

https://www.dgo-online.org/neuigkeiten/aktuelles/spendenaufruf-der-dgo-fuer-repressierte-studierende-und-wissenschaftler-innen/