Bewusstes Erinnern und bewusstes Vergessen

Der juristische Umgang mit der Vergangenheit in den Ländern Mittel- und Osteuropas

Erinnerungsdiskurse sind in der Regel kein Thema für die Rechtswissenschaft. Allerdings ist in der Gegenwart zu beobachten, dass mehrere Facetten des Themenkreises „Ver-gangenheitsbewältigung – Umgang mit dem Erbe der Vergangenheit“ auf rechtliches Argumentieren und die Weiterentwicklung des Rechts deutlich Einfluss nehmen und dass das Recht auch vermehrt als Mittel zur Steuerung des Umgangs mit der Vergangenheit eingesetzt wird. Dies gilt in besonderem Maße für die Länder Mittel- und Osteuropas, die sich einerseits mit der kommunistischen Vergangenheit auseinandersetzen müssen, andererseits aber auch bestrebt sind, in der Vergangenheit besondere (Unterscheidungs-)Merkmale der eigenen Kultur auch im Bereich des Rechts aufzudecken. Die Entscheidung Ilascu v. Russische Föderation und Moldawien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verdeutlicht die Kontroverse um auf die Vergangenheit bezogene Argumentationsstrategien. Illustrativ ist auch die Diskussion um den völkerrechtlichen Grundsatz „uti possidetis“. Er dient heute der Begründung, bei Staatennachfolgeprozessen die administrativen Grenzen zu neuen Staatsgrenzen „hochzuzonen“, um Gebietsstreitigkeiten bei der Neuentstehung von Staaten zu vermeiden. Damit aber werden oftmals auch historische Ungerechtigkeiten zementiert. Die Problematik des juristischen Umgangs mit Geschichte verdeutlichen nicht zuletzt die Bestrebungen in Russland und der Ukraine, die politische Sicht auf die Geschichte auch juristisch zu untermauern, indem Regelungen geschaffen werden, die eine „Verfälschung“ der Geschichte unter Strafe stellen.

Veranstaltungsprogramm

p-20100630070… (PDF, 116 kB)

Datum:
30.06., 16:00 Uhr bis 02.07.2010, 16:15 Uhr

Ort:
Universität zu Köln
Neuer Senatssaal
Albertus-Magnus-Platz
50931 Köln

Sprache(n):
Deutsch

Programm:

p-20100630070… (PDF, 116 kB)

Veranstalterin:
Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde